Kabelrecht

Für jede Ausführung, Vorstellung, Aufführung… von Werken in der Öffentlichkeit braucht man die Erlaubnis des Autors.

Das belgische Urheberrechtsgesetz vom 30. Juni 1994 gewährt jedoch keine Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Ausstellungen visueller Werke oder Filmvorführungen, zum Beispiel in Museen. Das Recht, um ein visuelles Werk aus zu stellen, gehört nicht länger dem Autor, sondern dem Eigentümer, wegen seines Eigentumsrechts.

Das Gesetz gewährt jedoch öffentliche Sendrechte für Fernsehsendungen, die über das Kabel übertragen werden. Die Sabam hat darüber Verträge mit Kabelnetzbetreibern geschlossen und zahlt die Rechte an ihre Mitglieder.

Die Kabelrechte werden jedes Jahr im November gezahlt.