Ein Verwandter/Eine Verwandte von mir ist verstorben und war Mitglied von Sabam. Was passiert mit seinen oder ihren Urheberrechten?

Seine/Ihre Urheberrechte bleiben für die weiteren 70 Jahr gültig. Sie gehen entweder auf seine/ihre Erben oder auf die von ihm/ihr vor seinem/ihrem Tod bestimmte/n Person/en über. 

Legen Sie uns ein Dokument vor, in dem die Erben benannt werden
Senden Sie uns die vom Notar des Verstorbenen/der Verstorbene aufgesetzte Urkunde zu. Dieses Dokument benennt seine/ihre Erben. Ist kein Notar bestellt worden? Beantragen Sie einen Erbschein bei der Meldestelle des FÖD Finanzen, die für den Wohnsitz des/der Verstorbenen/Verstorbene zuständig ist.  

Mehrere Erben? Ernennen Sie eine/einen Bevollmächtigte/n
Der/Die Verstorbene hat mehrere Erben? Ernennen Sie eine(n) Bevollmächtigte(n): er/sie vertritt alle Erben in ihren Kontakten mit uns und wird Mitglied von Sabam. Diese Person erhält alle Urheberrechte und verteilt sie zwischen den Erben.

Haben Sie eine Frage? Bitte kontaktieren Sie uns über affiliation@sabam.be.