Sabam besorgt das Inkasso für Langspielfilme und Serien, Animations-/Zeichentrickfilme und -serien, audiovisuelle Sketche, Dokudramen, Dokumentationen, Videoclips, kreative Vorspanne, Werbespots und Videokunst.
Falls Zweifel bestehen sollten, welcher Kategorie eine bestimmte Produktion zuzuordnen ist, dann wird die Arbeit einer entscheidungsbefugten Kommission vorgelegt. Die Geschäftsordnung zur Arbeitsweise der Kommission können Sie hier einsehen.
Geschäftsordnung der Kommission für die Klassifikation von Texten und audiovisuellen Werken (NL) - (FR)
Als Urheber eines audiovisuellen Werkes gelten für uns der Regisseur, der Drehbuchautor, der Filmeditor, der Texter und der für in einem audiovisuellen Werk verwendete Animationen verantwortlich zeichnende Grafikdesigner. Diese müssen das audiovisuelle Werk gemeinsam anmelden, damit wir die Urheberrechtsvergütungen korrekt verteilen können.
In Artikel 48 der Allgemeinen Geschäftsordnung finden Sie eine Auflistung der für die unterschiedlichen Genres geltenden Standard-Verteilungsschlüssel. Es ist den Co-Urhebern freigestellt, einen anderen Verteilungsschlüssel zu vereinbaren.
Wir empfehlen der Anmeldung auch eine Kopie des Produktionsvertrages beizulegen, damit wir die zwischen Urheber und Produzent bezüglich des Urheberrechts getroffenen Vereinbarungen einsehen können.
Weisen Sie uns auf Ausstrahlungen Ihrer Werke hin! Wenn Sie von einer Ausstrahlung Ihres Werkes wissen, dann können Sie uns darauf jederzeit hinweisen. So können Sie dafür sorgen, dass wir über alle Ausstrahlungen informiert sind.
Haben Sie noch keinen MySabam-Account? Wenden Sie sich dann bitte an unseren Kundenservice: member@sabam.be.
Sie können Ihre audiovisuellen Werke auch weiterhin mit dem Anmeldeformular anmelden. Nachfolgend finden Sie dieses Formular, zusammen mit einer Vorlage für das Cuesheet, das Sie an documentation@sabam.be senden können.