Ihre Publikationen melden

Als Autor/-in steht Ihnen eine Vergütung zu, wenn Kopien Ihrer Werk auf graphischen oder digitalen Medien erstellt werden.
Lassen Sie sich diese Vergütung nicht entgehen. Melden Sie daher die Veröffentlichung Ihrer Werke immer rechtzeitig. Erfahren Sie mehr über Ihre Vergütung für die Reprographie und die Kopie zu Hause.

Ihre Texte oder Bilder werden digital veröffentlicht? Sie werden in einem Buch, einem Katalog, einem Magazin oder einer Zeitung abgedruckt? Melden Sie diese Veröffentlichungen bei der Sabam.

Ihre veröffentlichten Werke werden kopiert? Dann haben Sie Anspruch auf eine Vergütung für die Reprographie und die private Kopie.
 

Wie funktioniert das?

Sabam erhält diese Gebühr von den kollektiven Verwaltungsgesellschaften Reprobel und Auvibel. Und wir zahlen diese auf Basis Ihrer Meldung an Sie aus.

Reprobel fakturiert die Reprografie-Gebühr bei gewerblichen Benutzern aus dem privaten und öffentlichen Sektor für die Anfertigung von Fotokopien Ihrer Werke. Darüber hinaus fakturiert sie diese Gebühr auch bei Bildungs- und Forschungseinrichtungen. 

Auvibel fakturiert die Gebühr für Privatkopie bei Fabrikanten, Importeuren oder innergemeinschaftlichen Einkäufern von Geräten oder Trägern, die für die Anfertigung von Privatkopien verwendet werden. 

Die Gebühr für Privatkopie wird fakturiert für: 

  • Geräte, die das Kopieren für die eigene Verwendung ermöglichen. Beispielsweise Tablets, Smartphones und Digicorder; 
  • leere Träger, auf die geschützte Werke kopiert werden können, wie z.B. USB-Sticks und Speicherkarten. 

 

Melden Sie Ihre Publikationen

Ihre Gebühr wird auf der Grundlage einiger Faktoren berechnet, unter anderem:

  • der Art der Publikation: auf Papier oder digital; 
  • der Anzahl Autoren, Übersetzer und/oder Bearbeiter des Werks;
  • der Anzahl Seiten oder Schriftzeichen. 

Melden Sie deshalb Ihre Publikationen stets bei Sabam.

Dies können Sie rasch und einfach über MyPublications erledigen, einer praktischen Online-App in Ihrem MySabam-Konto. Bis zum 30. September 2024 können Sie eine Meldung für die Publikationen Ihrer Werke in den Jahren 2019, 2020 und 2021 einreichen.

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Melden Sie Ihre Werke an, überprüfen Sie Ihre Abrechnungen, und mehr
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Noch ken Konto? Warten Sie nicht länger! Fordern Sie per E-Mail an affiliation@sabam.be rasch ein Konto an.


Melden Sie Ihre Publikationen lieber mit unseren Formularen? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse: (NL)(FR)  

Bitte beachten: Berücksichtigen Sie, dass Sie Ihre Meldungen auf diesem Weg bis spätestens 30. Juni 2024 einreichen können. Unsere Abteilungen können Ihre Meldung ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Meldeformularen bearbeiten. 
 

Bitte lesen Sie nachstehend die Anmelde- und Verteilungsbestimmungen: (NL) - (FR)