Reprografie & Privatkopie

Werden Ihre Texte oder Bilder digital herausgegeben? Oder werden sie in einem Buch, einem Katalog, einer Zeitschrift oder einer Tageszeitung aufgenommen? Bitte geben Sie diese Publikationen unbedingt bei Sabam an.

Werden Ihre veröffentlichten Werke kopiert? Dann erhalten Sie dafür nämlich eine Gebühr für Reprografie und Privatkopie. 

 

So funktioniert es 

Sabam erhält diese Gebühr von den kollektiven Verwaltungsgesellschaften Reprobel und Auvibel. Und wir zahlen diese auf Basis Ihrer Meldung an Sie aus.

Reprobel fakturiert die Reprografie-Gebühr bei gewerblichen Benutzern aus dem privaten und öffentlichen Sektor für die Anfertigung von Fotokopien Ihrer Werke. Darüber hinaus fakturiert sie diese Gebühr auch bei Bildungs- und Forschungseinrichtungen. 

Auvibel fakturiert die Gebühr für Privatkopie bei Fabrikanten, Importeuren oder innergemeinschaftlichen Einkäufern von Geräten oder Trägern, die für die Anfertigung von Privatkopien verwendet werden. 

Die Gebühr für Privatkopie wird fakturiert für: 

  • Geräte, die das Kopieren für die eigene Verwendung ermöglichen. Beispielsweise Tablets, Smartphones und Digicorder; 
  • leere Träger, auf die geschützte Werke kopiert werden können, wie z.B. USB-Sticks und Speicherkarten. 

 

Melden Sie Ihre Publikationen

Ihre Gebühr wird auf der Grundlage einiger Faktoren berechnet, unter anderem:

  • der Art der Publikation: auf Papier oder digital; 
  • der Anzahl Autoren, Übersetzer und/oder Bearbeiter des Werks;
  • der Anzahl Seiten oder Schriftzeichen. 

Melden Sie deshalb Ihre Publikationen stets bei Sabam.
Dies können Sie rasch und einfach über MyPublications erledigen, einer praktischen Online-App in Ihrem MySabam-Konto.

 

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Noch kein Konto?

Warten Sie nicht länger! Fordern Sie per E-Mail an affiliation@sabam.be rasch ein Konto an.

Bis zum 30. September 2022 können Sie eine Meldung für die Publikationen Ihrer Werke in den Jahren 2019, 2020 und 2021 einreichen.
Melden Sie Ihre Publikationen lieber mit unseren Formularen? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse: (NL)(FR) 

Bitte beachten: Berücksichtigen Sie, dass Sie Ihre Meldungen auf diesem Weg bis spätestens 30. Juni 2022 einreichen können. Unsere Abteilungen können Ihre Meldung ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Meldeformularen bearbeiten. 

Bestimmungen 

Bitte lesen Sie nachstehend die Anmelde- und Verteilungsbestimmungen:
 

Anmelde- und Verteilungsbestimmungen Reprografierechte (NL) - (FR)