Fernsehrecht

Für jede Ausführung, Vorstellung, Aufführung… von Werken in der Öffentlichkeit braucht man die Erlaubnis des Autors.

Das belgische Urheberrechtsgesetz vom 30. Juni 1994 gewährt jedoch keine Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Ausstellungen visueller Werke oder Filmvorführungen, zum Beispiel in Museen. Das Recht, um ein visuelles Werk aus zu stellen, gehört nicht länger dem Autor, sondern dem Eigentümer des Werkes, wegen seines Eigentumsrechts.

Das Gesetz gewährt jedoch öffentliche Sendrechte für Fernsehsendungen. Die Sabam hat darüber Verträge mit den Fernsehstationen geschlossen und zahlt die Rechte an ihre Mitglieder.

Die Fernsehrechte werden jedes Jahr im November gezahlt. Wenn Sie ein Mitglied von Sabam sind und Ihre persönlichen Werke oder Fotos im Fernsehen dargestellt worden sind, dann können Sie dies in diesem Dokument erklären:

Erklärung Fernsehrechte (NL version / FR version)

Obwohl wir versuchen, so viele Programme wie möglich zu kontrollieren, ist es ratsam, immer eine Erklärung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Fernsehrechte mit 2 Jahren Verzögerung gezahlt werden.