Vervielfältigungsrecht

Wie berechnen Sie die Vervielfältigungsrechte?

Die Sabam veröffentlicht jährlich ihre eigenen Tarife. Der Tarif ist unten aufgeführt.
Diese Tarife, die das Ergebnis einer Kooperation zwischen mehreren Partnern sind, gelten in Belgien inzwischen als Referenz für Vervielfältigungsrechte.

Tarif für grafische und visuelle Künste (NL version / FR version)

 

Wie werden sie eingetrieben?

Die Inkassos erfolgen primär auf der Grundlage der von der Sabam eingeräumten Nutzungsrechte.
Zudem führen vereidigte Sabam-Agenten regelmäßig Kontrollen durch und erstellen im Falle einer unerlaubten Nutzung ein entsprechendes Protokoll.
Sabam-Mitglieder können jede ihnen bekannte unerlaubte Vervielfältigung selbstverständlich auch selbst melden.

 

Wie hoch ist die Provision der Sabam?

Die Provision der Sabam für Inkasso und Ausschüttung der Vervielfältigungsrechte beträgt 20% der eingezogenen Tantiemen.
 

Abrechnung

Die auf den Vervielfältigungsrechten basierenden Vergütungen werden halbjährlich (im August und im Februar eines Jahres) auf die Konten der bei der Sabam angeschlossenen Urheber und/oder Rechtsinhaber überwiesen.

 

Und wie steht es mit den im Ausland erstellten Vervielfältigungen?

Die Sabam hat in jenen Ländern Gegenseitigkeitsverträge mit den jeweiligen Verwertungsgesellschaften abgeschlossen, in denen das Urheberrecht anerkannt wird. Hierdurch sind die von der Sabam vertretenen Urheber weltweit geschützt.