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Als Autor 

Das Reprografierecht ist von großer Bedeutung für alle Urheber mit Publikationen: Romanautoren, Dichter, Dramatiker, Essayisten, Illustratoren, etc. Das Reprografierecht wird u. a. auch von der Sabam verwaltet, die hierfür über das notwendige professionelle Hintergrundwissen verfügt und dieses auch zur Verfügung stellt.

Die notwendige Bedingung für unsere Unterstützung ist selbstverständlich eine Mitgliedschaft in unserer Gesellschaft. Nachfolgend haben wir die notwendigen Dokumente für Sie aufgelistet.

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Als Literaturverleger 

Sie haben einen Vertrag mit einem oder mehreren Autoren unterzeichnet? Wir gratulieren Ihnen! Es wäre jedoch eine gute Sache, wenn Sie sich als Gesellschafter bei Sabam anmelden würden.

Erforderliche Dokumente:

  • das ausgefüllte und vom Inhaber, Verwalter oder Bevollmächtigten unterschriebene Antragsformular für die Mitgliedschaft als Verleger (NLFREN);
  • den Nachweis der Urkunde, die Sie bei der zentralen Datenbank der Unternehmen eingereicht haben, mit der Angabe Ihrer Funktion als Herausgeber und Ihres Firmennamen;
  • nur bei juristischen Personen: 
    - ein Exemplar der im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Satzung. Darin muss Ihre Funktion als Verleger erwähnt werden und unter welchem Namen Ihr Unternehmen seine verlegerischen Tätigkeiten ausübt;
    - der Nachweis der Anteilseigner oder der Geschäftsführung oder ein Nachweis über eine gültige Vertretung, wenn diese nicht in die Satzung aufgenommen wurde;
  • einen Originalverlagsvertrag zusammen mit dem/den von allen Rechteinhabern unterzeichneten Anmeldeschein(en) für das/die verlegte(n) Werk(e);
  • Nachweis der öffentlichen Nutzung der Werke, die Sie veröffentlichen (z. B. durch öffentliche Wiedergabe und/oder Vervielfältigung), der nicht älter als zwei Jahre vor dem Antrag auf Mitgliedschaft ist.