Physische Releases: CD, Vinyl & mehr

 

Du steckst Zeit, Herzblut und Geld in eine physische Veröffentlichung. Klar willst du dafür auch etwas zurückbekommen. Was, wie und wann? Das erfährst du hier.

Eine angemessene Vergütung für physische Tonträger

Physische Tonträger bringen dir als Autor:in oder Komponist:in eine Vergütung für die Vervielfältigung deines Werks. Es geht um die mechanischen (Vervielfältigungs-)Rechte. Was das genau bedeutet? Lies weiter unten.
 

Was sind mechanische Vervielfältigungsrechte?

  • Deine Musik wird auf CD, Vinyl oder Kassette gepresst? Dann muss der Produzent dafür eine Lizenz beantragen.
  • Mit oder ohne Label? Arbeitest du mit einer Plattenfirma (Label) oder einem Verlag, kümmern sie sich um die Lizenz. Bringst du die Musik selbst heraus, stellst du den Antrag über Unisono. Dafür musst du kein Sabam-Mitglied sein.
  • Was macht Sabam? Wir ziehen die Vergütung beim Produzenten ein und leiten deinen Anteil weiter – abzüglich Verwaltungskosten. Wie viel du erhältst, hängt von Auflage, Dauer und Verkaufspreis ab. Auszahlungen erfolgen zweimal pro Jahr.

Standardtarif: 8 % des Einzelhandelspreises pro Exemplar. Es gilt außerdem eine Mindestvergütung je Tonträgertyp.

Alle Tarife findest du hier: Tarife ansehen

Sorge dafür, dass du die volle Vergütung erhältst

Melde all deine Werke korrekt in MySabam. So stellst du sicher, dass deine mechanischen Rechte nicht verloren gehen.

Wusstest du, dass du Anspruch auf eine Befreiung hast?

Wenn du zu 100 % Rechteinhaber:in der Werke bist, kannst du von einer besonderen Befreiung profitieren. Du zahlst dann nur die Verwaltungskosten.

  • Alle Rechte in deiner Hand? Gilt nur, wenn du alleinige:r Rechteinhaber:in bist.
  • Nur für natürliche Personen, nicht für Vereine oder Gesellschaften.
  • Maximal 1.000 Exemplare pro Produktion.
  • In der Gruppe? Geht, sofern alle Mitglieder einverstanden sind.
  • Mitautor:innen sind erlaubt, auch Nichtmitglieder, sofern korrekt angegeben.
  • Gib im Bemerkungsfeld immer „Antrag auf Befreiung” an.

Covers oder Remixe aufnehmen? Das geht – mit ein paar Spielregeln.

  • Covers: Interpretierst du ein Werk neu, ohne Text oder Melodie zu ändern? Dann kannst du den Antrag direkt über Unisono stellen.
  • Remixe/Bearbeitungen: Änderst du Struktur, Text oder Melodie, brauchst du vorab die Zustimmung der ursprünglichen Rechteinhaber:innen.

Frühere Produktion neu auflegen? Nachpressen geht ganz einfach.

Wähle deinen früheren Antrag aus, passe Auflage und Verkaufspreis an – fertig. Der Rest bleibt unverändert.

Box mit CD und Vinyl zum Einheitspreis?

Stelle einen Antrag und gib beide Tonträger an. Haben sie jeweils einen eigenen Verkaufspreis, musst du zwei separate Anträge einreichen.

Für Produzenten: BIEM und Central Licensing

Unabhängige Labels oder Majors, die regelmäßig Alben veröffentlichen, können über BIEM oder CL eine Rahmenlizenz (permanente Lizenz) beantragen. Sie bietet bessere Konditionen, etwa für Promoexemplare oder Retouren. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich.

Achtung: Sorge dafür, dass deine Werke rechtzeitig und korrekt gemeldet sind. So können wir sie der richtigen Katalognummer zuordnen.

Musik auf DVD oder Blu-ray? Zählt ebenfalls.

Wird deine Musik in einem Film verwendet, der auf DVD oder Blu-ray erscheint, erhältst du dafür ebenfalls mechanische Rechte.

  • Eigene Veröffentlichung? Fülle das Formular aus und sende es ab. Stelle sicher, dass du die notwendigen Synchronisationsrechte geklärt hast.
  • Erfolgt die Veröffentlichung über einen Produzenten? Dann musst du nichts tun. Wir kümmern uns um deine Rechte.